Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Akademie für Hörakustik

Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen des Kunden

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie über die mietweise Überlassung von Internatszimmern mit oder ohne Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen sowie für die zusammenhängenden weiteren Leistungen der Akademie für Hörakustik. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich von der Akademie für Hörakustik bestätigt wird.

Nebenabreden und Änderungen

Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Akademie für Hörakustik.

Vertragsabschluss/Anmeldung

Es besteht die Möglichkeit, sich für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Seminare über das Online Buchungssystem oder schriftlich anzumelden.

Da die Teilnehmerzahl bei der Mehrzahl der Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für interne Zwecke werden die Angaben auf dem Anmeldeformular gespeichert.

Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Akademie für Hörakustik an den Kunden zustande.

Widerrufsrecht bei Verträgen und Fernabsatzverträgen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag zustande gekommen ist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag es Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Akademie für Hörakustik, Bessemerstr. 3, 23562 Lübeck, Telefon: +49 (0)451 5029-0, Telefax: +49 (0)451 5029-109, E-Mail: widerruf@afh-luebeck.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten dargestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zu Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Muster-Widerrufsformular

An
Akademie für Hörakustik
Bessemerstraße 3
23562 Lübeck
Telefon: +49 (0)451 5029-0
Telefax: +49 (0)451 5029-109
E-Mail: widerruf@afh-luebeck.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s):

Datum:

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

(*) Unzutreffendes streichen

Änderungen im Programm und Ausschluss von Schadensersatzansprüchen

Absage von Veranstaltungen: Muss eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen, wie z.B. wegen Ausfalls eines Referenten, wegen ungenügender Beteiligung durch Stornierungen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Das gleiche gilt bei der Änderung von Lehrgangsplänen, Unterrichtsstundenzahlen, Dozenteneinsätze, Gebühren (nur vor Kursbeginn) und Terminen.

Die bezahlte Kursgebühr wird umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Akademie für Hörakustik.

Urheberrecht

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der Akademie für Hörakustik vervielfältigt werden. Die Skripten stellen wir exklusiv unseren Teilnehmern zur Verfügung. Ein Bild- oder Tonmitschnitt in der Veranstaltung durch den Teilnehmer ist untersagt. Mobiltelefone sind vor Veranstaltungsbeginn auszuschalten. Die Akademie behält sich in Seminaren die Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen sowie alle Rechte der weiteren Verwendung vor.

Weitere Informationen durch „Teilnehmerhinweis“

Eine Woche vor Seminarbeginn übersenden wir Ihnen ggf. weitere Informationen über den Seminarort, den zeitlichen Seminarablauf sowie eine Teilnehmerliste.

Gebühren

Unsere veröffentlichten Gebühren verstehen sich als Endpreise. Die Ausstellung von Bescheinigungen ist in der Regel kostenlos.

Zahlungsbedingungen

Die Lehrgangsgebühr wird für jeden Kurstermin einzeln in Rechnung gestellt und der Zahlungstermin mitgeteilt. Der Betrag ist als Einmalzahlung an die Akademie für Hörakustik zu überweisen. Sie sind in voller Höhe fällig, unabhängig davon, ob sämtliche Unterrichtsstunden besucht werden. Ein Fernbleiben vom Unterricht bzw. Nicht-Erscheinen zu Beginn gilt nicht als Abmeldung und hat keinen Einfluss auf die Gebührenerhebung. Mündliche Zusagen oder Absprachen in Geldangelegenheiten haben keine Rechtsgültigkeit. Im Vollzeitjahreskurs ist eine Ratenzahlung in vier Teilbeträgen möglich. Kursteilnehmer, die die festgesetzte Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig überweisen bzw. die festgelegten Teilzahlungstermine (Raten) nicht einhalten, verwirken ihren Anspruch auf weitere Teilnahme am Fachkurs sowie auf Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.

Stornierungskosten

Bei einer verbindlichen Anmeldung zu den Teilzeitkursen (MVIK), dem Vollzeitjahreskurs (MVK) sowie den Fort- und Weiterbildungskursen können bei einem Rücktritt vom Vertrag bzw. einer Kündigung Stornierungskosten entstehen.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist vor Beginn des Kurses jederzeit möglich. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Rücktrittserklärung wird auch die Nichtentrichtung der Lehrgangskosten trotz Mahnung betrachtet.

Wir erheben folgende Bearbeitungsgebühren bei Rücktritt (Stornierungen): Stornierungen einer verbindlichen Anmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen ab dem 13. Tag bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 10 % der Lehrgangsgebühren als Bearbeitungsgebühren erhoben. Bei Stornierungen ab dem 3. Tag bis einen Tag vor Kursbeginn werden 30 % der Lehrgangsgebühren als Bearbeitungsgebühren fällig. Mit dem Tag des Kursbeginns wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.

Bei Unterteilung eines Kurses in mehrere Module findet die vorgenannte Stornierungsregel unter folgenden Maßgaben Anwendung: Als Kursbeginn gilt ausschließlich der Beginn des ersten Moduls. Bei Kündigung des gesamten restlichen Kurses nach Kursbeginn wird zuzüglich zu den vollen Gebühren der schon besuchten Module die Hälfte der Gebühren der dann noch ausstehenden Module als Bearbeitungsgebühren erhoben. Teilweise besuchte Module werden dabei voll in Rechnung gestellt. Die Stornierung eines einzelnen Moduls ist ausgeschlossen.

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wegen Krankheit, das den Veranstaltungszeitraum abdeckt, verzichten wir auf unsere Stornierungsgebühren. Selbstverständlich kann ein angemeldeter Teilnehmer einen Vertreter benennen. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Die laufende Teilnahme an einem Vollzeitjahreskurs kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats seitens des Lehrgangsteilnehmers gekündigt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr besteht für den Kursteilnehmer nach fristgerechter Kündigung bis zum Ablauf des jeweiligen Kündigungstermins. Überzahlte Kursgebühren werden erstattet. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Verhältnis der besuchten zu den vereinbarten Lehrgangsmonaten.

Umbuchungen

Bei einer einmaligen Umbuchung erheben wir keine Gebühr, danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 €.

Internatszimmer

Die Akademie für Hörakustik stellt im Rahmen ihres Versorgungsauftrages den Auszubildenden des Hörakustiker-Handwerks Internatszimmer zur Verfügung. Ein Anspruch des einzelnen Auszubildenden auf die Unterbringung auf dem Gelände der Akademie für Hörakustik besteht nicht. Die Unterbringung in den Internaten ist nur mit der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung möglich.

Unterbringung

Die Akademie für Hörakustik behält sich vor, Auszubildenden, die ihre Gebührenbescheide nicht beglichen haben, die Unterbringung in den Internaten zu verweigern.

Ersatzanspruch

Die Akademie für Hörakustik behält sich vor, Sachschäden, die aus der Zimmerüberlassung entstanden sind, dem Auszubildenden bzw. dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Ausfallkostenentschädigung bei verbindlicher Anmeldung zur Internatsunterbringung

Bis zwei Wochen vor Anreise/Vertragsbeginn ist die Stornierung der Anmeldung zur Internatsunterbringung des Auszubildenden kostenfrei. Danach sind 50 % der Gesamtgebühren für das Zimmer und die gewünschte Verpflegung fällig, ab Anreise/Vertragsbeginn werden die Gebühren in voller Höhe fällig.

Datenschutz

Die Auftragsabwicklung an der Akademie erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Durch Eingang der Anmeldung oder mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Die Akademie behandelt gespeicherte Daten oder Informationen, gleich welcher Art, über Teilnehmer und/oder die Geschäfts- oder Betriebsinterna des Kunden streng vertraulich. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich erreicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort aller aus dem Vertrag erwachsenen Ansprüche ist Lübeck. Die Vertragschließenden vereinbaren auch hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit das Amtsgericht Lübeck als das zuständige Gericht (Gerichtsstand).

Akademie für Hörakustik

Jakob Stephan Baschab
Hauptgeschäftsführer