Copyright
Bundesinnung der Hörakustiker KdöR
Wallstraße 5
55122 Mainz

Telefon: +49 (0)6131-96560-0
Telefax:  +49 (0)6131-96560-40

E-Mail: info@biha.de
Internet: www.biha.de

Vertretungsberechtigter Vorstand der Bundesinnung der Hörakustiker
Eberhard Schmidt (Präsident),
Hans-Jürgen Bührer (Vizepräsident),
Janine Otto (Vizepräsidentin),
Maximilian Schwab (Vizepräsident)

Zuständige Aufsichtsbehörden
Die Bundesinnung der Hörakustiker ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist mit Genehmigung der Satzung durch die Handwerkskammer Rheinhessen rechtsfähig.

Die Aufsicht über die Innung führt die:
Handwerkskammer Rheinhessen
Dagobertstraße 2
55116 Mainz
Internet: www.hwk.de

Die Aufsicht erstreckt sich darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet, insbesondere die der Innung übertragenen Aufgaben erfüllt werden.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG)
Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der Hörakustiker
Jakob Stephan Baschab
Wallstraße 5, 55122 Mainz

Haftungshinweis
Für die Inhalte externer Links können wir trotz sorgfältiger Kontrolle keine Haftung übernehmen, da wir hierauf keinen Einfluss haben. Für den Inhalt, die Aktualität und die Vollständigkeit der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich Zum Zeitpunkt der Setzung des Links wurden die jeweiligen Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße geprüft, wobei keine rechtswidrigen Inhalte zu diesem Zeitpunkt erkennbar waren. Eine ständige Kontrolle der verlinkten Seiten ist allerdings nicht zumutbar, wenn nicht tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Sollte uns ein Rechtsverstoß bekannt werden, werden wir den Link umgehend von unserer Homepage entfernen.

Urheberrecht
Alle Logos und Grafiken sowie Markennamen und Warenzeichen auf dieser Website sind Eigentum ihrer rechtmässigen Besitzer. Die Bundesinnung der Hörakustiker gestattet die Übernahme von Texten und Artikeln in Datenbestände, die ausschliesslich für den privaten Gebrauch eines Benutzers bestimmt sind. Die Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung der Bundesinnung der Hörakustiker.